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Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII)

Beratung, Berechnung und Auszahlung von Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII.

Unterlagen

  • Einkommensunterlagen (Kindergeldnachweise, Lohnabrechnungen, Unterhaltszahlungen etc.)
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • Ausweise
  • Krankenversichertenkarte
  • Mietvertrag
  • letzte Heiz- und Betriebskostenabrechnung
  • Versicherungen
  • Unterlagen über Bankguthaben oder sonstiges Vermögen

Da jeder Leistungsanspruch individuell errechnet wird, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständige/n Sachbearbeiter/in.