BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII)
Beratung, Berechnung und Auszahlung von Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII.
Kontakt
Team Grundsicherung / Hilfe zum LebensunterhaltEssener Str. 53,
46047 Oberhausen
E-Mail: team-grundsicherung@oberhausen.de
Ansprechpartner/innen
- Frau Stephanie Peters
- Frau Terres
- Frau Bachmann
- Frau Bayrakli
- Herr Broß
- Frau Brockmann
- Frau Chluba-Lüdicke
- Frau Deis
- Frau Fischer
- Herr Gerst
- Herr Icking
- Frau Kaniewski
- Herr Kauls
- Frau Kröning
- Frau Kropp
- Frau Kugler
- Herr Lang
- Herr Larisch
- Frau Maue
- Herr Müller
- Herr Müller
- Frau Pantke
- Herr Pasdag
- Frau Pennekamp-Warmbier
- Herr Porwol
- Herr Schröder
- Herr Sowik
- Frau Stracke
- Herr Waller
- Frau Weidemann
- Frau Zuber
- Frau Alp
Unterlagen
- Einkommensunterlagen (Kindergeldnachweise, Lohnabrechnungen, Unterhaltszahlungen etc.)
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Ausweise
- Krankenversichertenkarte
- Mietvertrag
- letzte Heiz- und Betriebskostenabrechnung
- Versicherungen
- Unterlagen über Bankguthaben oder sonstiges Vermögen
Da jeder Leistungsanspruch individuell errechnet wird, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständige/n Sachbearbeiter/in.