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Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII)
Beratung, Berechnung und Auszahlung von Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII.
Kontakt
Team Grundsicherung / Hilfe zum LebensunterhaltEssener Str. 53,
46047 Oberhausen
E-Mail: team-grundsicherung@oberhausen.de
Ansprechpartner/innen
- Frau Stephanie Peters
- Frau Terres
- Frau Alp
- Frau Bachmann
- Frau Bayrakli
- Frau Belaiter-Becker
- Herr Broß
- Frau Brockmann
- Frau Chluba-Lüdicke
- Frau Cwik
- Frau Deis
- Frau Dittmann
- Frau Firley
- Herr Gerst
- Herr Gutzeit
- Herr Icking
- Frau Kaniewski
- Frau Kröning
- Frau Kropp
- Frau Kubiak
- Frau Kugler
- Herr Lang
- Herr Larisch
- Frau Maue
- Frau Pantke
- Herr Pasdag
- Frau Pennekamp-Warmbier
- Herr Porwol
- Herr Schröder
- Herr Sowik
- Herr Waller
- Frau Weidemann
Unterlagen
- Einkommensunterlagen (Kindergeldnachweise, Lohnabrechnungen, Unterhaltszahlungen etc.)
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Ausweise
- Krankenversichertenkarte
- Mietvertrag
- letzte Heiz- und Betriebskostenabrechnung
- Versicherungen
- Unterlagen über Bankguthaben oder sonstiges Vermögen
Da jeder Leistungsanspruch individuell errechnet wird, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständige/n Sachbearbeiter/in.