BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Wohngeldantrag Lastenzuschuss

Beantragung von Wohngeld für Eigenheime/ Eigentumswohnungen

Ob Sie einen Lastenzuschuss (Wohngeld) in Anspruch nehmen können und - wenn ja - in welcher Höhe, das hängt von drei Faktoren ab:

  • der Zahl der zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder/ Personen
  • der Höhe des Gesamteinkommens
  • der Höhe der zuschussfähigen Belastung

Antragsberechtigt für den Lastenzuschuss sind unter anderem:

  • Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung,
  • Eigentümer einer Kleinsiedlung,
  • Inhaber eines Eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts,
  • Erbbauberechtigte und diejenigen, die Anspruch auf Übereignung des Gebäudes oder der Wohnung beziehungsweise auf Übertragung oder Einräumung des Erbbaurechts haben.
  • Voraussetzung für den Lastenzuschuss ist, dass der Wohnrauminhaber den Wohnraum bewohnt und die Belastung dafür aufbringt.

Zur Beratung in Sachen Lastenzuschuss (Wohngeld) wenden Sie sich an Mitarbeiter vom Lastenzuschuss


Bei den Bürgerservicestellen ist lediglich die Abgabe der Anträge und Unterlagen möglich.

Kontakt

Zuständige Einrichtung:

Ansprechpartner/innen

Sprung zur Icon Legende.

Icon Legende

  • - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich

  • - Kostenpflichtig

Sprung zur den Onlinedienstleistungen

Unterlagen

  • Wohngeldantrag
  • Nachweis über Zinsen und Tilgung (Belastung aus Kreditverträgen) Fremdmittelbescheinigung der Banken
  • Notarvertrag
  • Grundbuchauszug,
  • Bescheid über Grundbesitzabgaben,
  • Einkommensunterlagen aller Haushaltsmitglieder (zu Einkünften zählen:z.B.: Gehalt / Lohn -auch Abfindungen/Einmalzahlungen, Renten aller Art, Einkünfte aus selbständiger Arbeit/Gewerbe, Krankengeld, Mutterschaftgeld, Kindergeld, Unterhalt, Zinsen aus Kapitalvermögen, Einnahmen aus Vermieteung und Verpachtung, Ausbildungsvergüung, BAB, BAFÖG)

Je nach Sachverhalt können weitere Unterlagen benötigt werdeng wie z.B. Schwerbehindertenausweis, Nachweis über einen Pflegegrad, Steuerbescheide, Bescheid und Zahlungsnachweis Kinderbetreuungskosten Aufenthaltserlaubnis, Schul-/ Studienbescheinigung etc.

Bitte geben Sie in Ihrem eigenen Interesse sämtliche Einkünfte an, es ist für Sie und uns unangenehm, wenn später Wohngeldzahlungen zurückverlangt werden.

siehe auch Merkblatt Wohngeld Lastenzuschuss

Wohngeldantrag Lastenzuschuss

Beantragung von Wohngeld für Eigenheime/ Eigentumswohnungen

Ob Sie einen Lastenzuschuss (Wohngeld) in Anspruch nehmen können und - wenn ja - in welcher Höhe, das hängt von drei Faktoren ab:

  • der Zahl der zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder/ Personen
  • der Höhe des Gesamteinkommens
  • der Höhe der zuschussfähigen Belastung

Antragsberechtigt für den Lastenzuschuss sind unter anderem:

  • Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung,
  • Eigentümer einer Kleinsiedlung,
  • Inhaber eines Eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts,
  • Erbbauberechtigte und diejenigen, die Anspruch auf Übereignung des Gebäudes oder der Wohnung beziehungsweise auf Übertragung oder Einräumung des Erbbaurechts haben.
  • Voraussetzung für den Lastenzuschuss ist, dass der Wohnrauminhaber den Wohnraum bewohnt und die Belastung dafür aufbringt.

Zur Beratung in Sachen Lastenzuschuss (Wohngeld) wenden Sie sich an Mitarbeiter vom Lastenzuschuss


Bei den Bürgerservicestellen ist lediglich die Abgabe der Anträge und Unterlagen möglich.

  • Wohngeldantrag
  • Nachweis über Zinsen und Tilgung (Belastung aus Kreditverträgen) Fremdmittelbescheinigung der Banken
  • Notarvertrag
  • Grundbuchauszug,
  • Bescheid über Grundbesitzabgaben,
  • Einkommensunterlagen aller Haushaltsmitglieder (zu Einkünften zählen:z.B.: Gehalt / Lohn -auch Abfindungen/Einmalzahlungen, Renten aller Art, Einkünfte aus selbständiger Arbeit/Gewerbe, Krankengeld, Mutterschaftgeld, Kindergeld, Unterhalt, Zinsen aus Kapitalvermögen, Einnahmen aus Vermieteung und Verpachtung, Ausbildungsvergüung, BAB, BAFÖG)

Je nach Sachverhalt können weitere Unterlagen benötigt werdeng wie z.B. Schwerbehindertenausweis, Nachweis über einen Pflegegrad, Steuerbescheide, Bescheid und Zahlungsnachweis Kinderbetreuungskosten Aufenthaltserlaubnis, Schul-/ Studienbescheinigung etc.

Bitte geben Sie in Ihrem eigenen Interesse sämtliche Einkünfte an, es ist für Sie und uns unangenehm, wenn später Wohngeldzahlungen zurückverlangt werden.

siehe auch Merkblatt Wohngeld Lastenzuschuss

Belastung, Zuschuss, Hilfe, Sozialleistung https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/22988/show
Wohnen
Bahnhofstraße 66 46145 Oberhausen
Telefon 0208 825-3408
Fax 0208 825-5061

Frau

Schikatis

B122

0208 825-2909

Frau

Weidlich

Sachbearbeitung

B123

0208 825-3294
gianna.weidlich@oberhausen.de
Lastenzuschuss
Bahnhofstraße 66 46145 Oberhausen

Frau

Schikatis

B122

0208 825-2909

Frau

Weidlich

Sachbearbeitung

B123

0208 825-3294
gianna.weidlich@oberhausen.de