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BAföG
Alle Aspekte der Förderung im Rahmen des Schüler BAföG können hier wahrgenommen werden. Für die Förderung eines Studiums an einer Universität oder staatlichen Hochschule ist das Amt für Ausbildungsförderung des jeweiligen Studierendenwerkes zuständig. Auskünfte zur Förderung, der Zuständigkeit und der Antragsstellung werden gerne vor ab telefonisch oder per Mail erteilt.
Einzureichende Unterlagen im Antragsverfahren sind:
- Formblatt 01 Antrag auf Ausbildungsförderung oder 09 Folgeantrag auf Ausbildungsförderung
- Formblatt 02 Bescheinigung nach 9 BAföG
- auszustellen nach Ausbildungsbeginn; kann im Verfahren nachgereicht werden
- Formblatt 03 Einkommenserklärung
- Einkommenserklärungen sind grundsätzlich von den Elternteilen und Ehepartnern des Auszubildenden abzugeben. Jede Person gibt eine eigenständige Erklärung ab. Nur Ausnahmefälle sind von der Abgabe von Einkommenserklärungen befreit.
- Formblatt 04 Kinder der auszubildenden Person
- Wenn der Auszubildende Kinder im eigenen Haushalt hat.
Bitte lesen Sie die Erläuterungen zu den Formblättern sorgfältig durch.
Kontakt
Ausbildungsförderung,UnterhaltssicherungEssener Str. 53,
46047 Oberhausen
E-Mail: bafoeg@oberhausen.de
Ansprechpartner/innen
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Unterlagen
Persönliche Unterlagen (SOFERN ZUTREFFFEND):
- Schulbescheinigung
- Aufenthaltstitel
- Wohnungsgeberbescheinigung / Mietvertrag
- Bankverbindung / falls anderer Inhaber als Antragsteller, dann Kopie des Ausweises des Kontoinhabers
- Bescheinigung der Kranken & Pflegeversicherung, falls nicht gesetzlich familienversichert
- Leistungsbescheide bei Bezug von anderen Leistungen (Stipendium oder Leistungen nach dem SGB II o. SGB III)
- Beleg zur Riesterrente
- Einkommensnachweise
- Nachweise sonstige Renten
- Kopie Pfändungsbeschluss, Beschlagnahmeanordnung, Übergangsbeihilfe
- Belege von Kreditinstituten, Bausparkassen, notarielle Verträge
- Falls Kinder vorhanden, Sorgerechtserklärung