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Vorsorgevollmacht und Beglaubigung

Den Vordruck „Vorsorgevollmacht“ können Sie über die Betreuungsstelle per E-Mail, als Download (pdf.-Datei) oder per Post (in Papierform) erhalten. Nehmen Sie dazu bitte telefonisch Kontakt zu den Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern der Betreuungsstelle auf.

Des Weiteren besteht die Möglichkeit, Ihre Unterschrift unter der Vorsorgevollmacht durch die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der Betreuungsstelle beglaubigen zu lassen. Hierzu vereinbaren Sie bitte vorab telefonisch einen Termin. Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sein, die Büroräume der Betreuungsstelle aufzusuchen, geben Sie dies bitte bei der Terminvereinbarung an. Es können auch Termine für Hausbesuche vereinbart werden.

Kontakt

Betreuungsbehörde
Essener Str. 53,
46047 Oberhausen

Gebühren

Die Verwaltungsgebühr für die Beglaubigung der Unterschrift beträgt 10 EUR (je Beglaubigung).
Die Gebühr ist nicht vor Ort zu entrichten. Es wird ein gesonderter Gebührenbescheid zugestellt.

Bei Bezug öffentlicher Mittel (wie z. B. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung, ergänzende Grundsicherung, Wohngeld o.ä.)  ist zum vereinbarten Termin ein entsprechender Nachweis im Original und in Kopie mitzubringen. Die Verwaltungsgebühr entfällt in diesem Fall.

Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis
  • gültiger Reisepass
  • gültiger Nationalpass oder ein sonstiges gültiges Ausweisdokument mit Lichtbild der Vollmachtgeberin/des Vollmachtgebers