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Vorsorgevollmacht, Beratung und Beglaubigung
Zur Vermeidung einer gesetzlichen Betreuung können Sie schon heute durch das Erteilen einer „Vorsorgevollmacht“ dafür sorgen, dass eine Person Ihres Vertrauens Ihre Wünsche dann für Sie geltend machen kann, wenn Sie selbst dazu aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind. Bedenken Sie, dass auch Ehegatten, Eltern oder Kinder eine Vollmacht benötigen, um für eine volljährige Person handeln zu können.
Den Vordruck „Vorsorgevollmacht“ können Sie über die Betreuungsstelle per E-Mail, als Download (pdf.-Datei) oder per Post (in Papierform) erhalten. Nehmen Sie dazu bitte telefonisch Kontakt zu den Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern der Betreuungsstelle auf.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit, Ihre Unterschrift unter der Vorsorgevollmacht durch die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der Betreuungsstelle beglaubigen zu lassen. Hierzu vereinbaren Sie bitte vorab telefonisch einen Termin. Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sein, die Büroräume der Betreuungsstelle aufzusuchen, geben Sie dies bitte bei der Terminvereinbarung an. Es können auch Termine für Hausbesuche vereinbart werden.
Für ein Beratungsgespräch oder zur Abklärung genereller Fragen zur Vorsorgevollmacht stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen der Betreuungsstelle gerne telefonisch oder auch in Form eines persönlichen Gesprächs nach vorheriger Terminabsprache zur Verfügung.Ansprechpartner/innen
Gebühren
Die Verwaltungsgebühr für die Beglaubigung der Unterschrift beträgt 10 EUR (je Beglaubigung).
Die Gebühr ist nicht vor Ort zu entrichten. Es wird ein gesonderter Gebührenbescheid zugestellt.
Bei Bezug öffentlicher Mittel (wie z. B. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung, ergänzende Grundsicherung, Wohngeld o.ä.) ist zum vereinbarten Termin ein entsprechender Nachweis im Original und in Kopie mitzubringen. Die Verwaltungsgebühr entfällt in diesem Fall
Unterlagen
- Gültiger Personalausweis
- gültiger Reisepass
- gültiger Nationalpass oder ein sonstiges gültiges Ausweisdokument mit Lichtbild der Vollmachtgeberin/des Vollmachtgebers
Zur Vermeidung einer gesetzlichen Betreuung können Sie schon heute durch das Erteilen einer „Vorsorgevollmacht“ dafür sorgen, dass eine Person Ihres Vertrauens Ihre Wünsche dann für Sie geltend machen kann, wenn Sie selbst dazu aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind. Bedenken Sie, dass auch Ehegatten, Eltern oder Kinder eine Vollmacht benötigen, um für eine volljährige Person handeln zu können.
Den Vordruck „Vorsorgevollmacht“ können Sie über die Betreuungsstelle per E-Mail, als Download (pdf.-Datei) oder per Post (in Papierform) erhalten. Nehmen Sie dazu bitte telefonisch Kontakt zu den Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern der Betreuungsstelle auf.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit, Ihre Unterschrift unter der Vorsorgevollmacht durch die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der Betreuungsstelle beglaubigen zu lassen. Hierzu vereinbaren Sie bitte vorab telefonisch einen Termin. Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sein, die Büroräume der Betreuungsstelle aufzusuchen, geben Sie dies bitte bei der Terminvereinbarung an. Es können auch Termine für Hausbesuche vereinbart werden.
Für ein Beratungsgespräch oder zur Abklärung genereller Fragen zur Vorsorgevollmacht stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen der Betreuungsstelle gerne telefonisch oder auch in Form eines persönlichen Gesprächs nach vorheriger Terminabsprache zur Verfügung.- Gültiger Personalausweis
- gültiger Reisepass
- gültiger Nationalpass oder ein sonstiges gültiges Ausweisdokument mit Lichtbild der Vollmachtgeberin/des Vollmachtgebers
Die Gebühr ist nicht vor Ort zu entrichten. Es wird ein gesonderter Gebührenbescheid zugestellt.
Bei Bezug öffentlicher Mittel (wie z. B. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung, ergänzende Grundsicherung, Wohngeld o.ä.) ist zum vereinbarten Termin ein entsprechender Nachweis im Original und in Kopie mitzubringen. Die Verwaltungsgebühr entfällt in diesem Fall Vorsorgevollmacht, Beratung, Beglaubigung, Betreuungsvollmacht, Generalvollmacht https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/23356/show
Frau
Mareen
Nowak
Sachbearbeitung
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Marcus
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