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Gesundheitliche Beratung nach Prostituiertenschutzgesetz
Gesundheitliche Beratung (kostenfrei)
Die gesundheitliche Beratung muss vor der erstmaligen Anmeldung der Tätigkeit wahrgenommen werden.
Nach der gesundheitlichen Beratung haben Prostituierte im Alter
- ab 21 Jahren mindestens alle 12 Monate
- von unter 21 Jahren mindestens alle 6 Monate
eine erneute gesundheitliche Beratung wahrzunehmen.
Themen der gesundheitlichen Beratung
- Krankheitsverhütung
- Empfängnisregelung
- Schwangerschaft
- Risiken des Alkohol- und Drogengebrauchs
Die gesundheitliche Beratung findet in einem vertraulichen Einzelgespräch und angepasst an die persönliche Lebenssituation statt. Bei Bedarf und nur mit Ihrer Zustimmung kommt ein Sprachmittler zum Einsatz.
Bescheinigung
Nach der Beratung erhalten Sie eine Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung. Diese ist für Anmeldung beim Bereich Ordnungswesen erforderlich.
Auf Wunsch kann die Bescheinigung der gesundheitlichen Beratung zusätzlich auf den Alias-/Arbeitsnamen ausgestellt werden.
Der Ausweis auf den Alias-/Arbeitsnamen kann nur nach erfolgten Anmeldung beim Bereich Bürgerservice, öffentliche Ordnung mit Vorlage des entsprechenden Ausweises erfolgen.
Zanzu (BZgA), Mein Körper in Wort und Bild
Lola
Informationsbroschüre zum Anmeldeverfahren
Stand 08/2024
Ansprechpartner/innen
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Unterlagen
Vorlage eines gültigen Identifikationsnachweises mit Lichtbild