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Bauleitplanung

 

Initiative
Die Initiative zur Aufstellung eines Bauleitplans geht von der Bürgerschaft, der Verwaltung oder von der Politik (Rat, Bezirksvertretung, Bau- und Planungsausschuss) aus. Ein Anspruch auf Aufstellung von Bauleitplänen besteht nicht und kann auch nicht durch einen Vertrag begründet werden.

Aufstellungsbeschluss
Die Verwaltung bzw. der zuständige Bereich prüft zunächst die Vorschläge und der Rat stellt durch den Aufstellungsbeschluss die Erforderlichkeit eines Bebauungsplans fest. Daraufhin werden vom zuständigen Bereich - oft in Zusammenarbeit mit einem freiberuflich tätigen Planungsbüro - Lösungsvorschläge und Vorentwürfe erarbeitet.

Frühzeitige Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange
Unter Beteiligung der zuständigen Bezirksverwaltungsstelle (Alt-Oberhausen, Osterfeld, Sterkrade) wird die vorgezogene oder frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffenlicher Belange durchgeführt.

Wann und wo die Planung ausgelegt und vorgestellt wird, muss mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt bekannt gemacht werden. Durch die frühzeitige Beteiligung sollen die Ziele und Zwecke der Planung sowie die möglichen Alternativen bekannt gemacht werden, so dass Änderungswünsche und Verbesserungen noch leicht in den Entwurf aufgenommen werden können. In der Regel wird zu einer Bürgerversammlung eingeladen, in der die Planung öffentlich mit Vertretern der Verwaltung und Politik diskutiert werden kann. Die der Träger öffenlicher Belange, z. B. das Staaltliche Umweltamt, die Leitungsträger, die Landschaftsschutzbehörde, und andere Fachämter, z. B. das Liegenschaftsamt, werden davon unabhängig beteiligt.

Offenlage
Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden erstellt die Verwaltung einen ersten förmlichen Planentwurf, der die Planungen weiter konkretisiert und genauere Festlegungen enthält.

Der Rat der Stadt beschließt mit dem Offenlegungsbeschluss den Entwurf mit Begründung (einschließlich Umweltbericht) und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für einen Monat öffentlich auszulegen. Ort und Dauer dieser öffentlichen Auslegung müssen wieder mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht werden.

Während der öffentlichen Auslegung können erneut positive und negative Stellungnahmen zur Planung vorgebracht werden. Zu einer Stellungnahme sind alle Bürgerinnen und Bürger berechtigt, auch diejenigen, die nicht unmittelbar von der Planung betroffen sind. Die eingegangenen Stellungnahmen werden von der Verwaltung ausgewertet und dem Rat der Stadt zur Entscheidung vorgelegt. Dieser muss dann die öffentlichen und privaten Belange (Interessen gegeneinander und untereinander gerecht abwägen und entscheidet über ihre Berücksichtigung oder Zurückweisung. Den Einsendern von Stellungnahmen muss das Ergebnis der Entscheidung mitgeteilt werden. Führt die Berücksichtigung der Stellungnahmen zu erheblichen Planänderungen, muss ein neuer Entwurf angefertigt werden und eine erneute Offenlegung durchgeführt werden.

Satzungsbeschluss
Sind die Stellungnahmen unerheblich für die Planung, wird das Verfahren fortgesetzt und der Bauleitplan  als Satzung beschlossen.

Ortsrecht
Mit der Bekanntmachung des Beschlusses der Satzung (Bebauungsplan) tritt der Plan in Kraft. Der Bebauungsplan ist dann eine rechtskräftige Satzung (Ortsrecht) und Grundlage für die Umsetzung einer städtebaulichen Maßnahme. Der Bebauungsplan kann danach zum einen jederzeit beim zuständigen Fachbereich zusammen mit der Begründung, der zusammenfassenden Erklärung und der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen von Öffentlichkeit und Behörden und zum anderen unter Bauleitplanung online eingesehen werden.


Einsicht in und Auskunft über rechtskräftige Bauleitpläne

Oberhausen hat derzeit über 600 Bebauungspläne, die entweder bereits rechtskräftig sind oder sich noch im Verfahren befinden. In der Servicestelle Bauleitpläne können die rechtskräftigen Bebauungspläne eingesehen und Informationen hierzu eingeholt werden.
Weiterhin besteht die Möglichkeit alle Bebauungspläne der Stadt Oberhausen unter Bauleitplanung online einzusehen.
Außerdem bietet der Bereich Stadtplanung eine Planungsberatung an. Hierbei können - insbesondere zu den Inhalten von Bebauungsplänen - rechtliche und städtebauliche Fragen geklärt werden.



Kontakt

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Die Initiative zur Aufstellung eines Bauleitplans geht von der Bürgerschaft, der Verwaltung oder von der Politik (Rat, Bezirksvertretung, Bau- und Planungsausschuss) aus. Ein Anspruch auf Aufstellung von Bauleitplänen besteht nicht und kann auch nicht durch einen Vertrag begründet werden.

Aufstellungsbeschluss
Die Verwaltung bzw. der zuständige Bereich prüft zunächst die Vorschläge und der Rat stellt durch den Aufstellungsbeschluss die Erforderlichkeit eines Bebauungsplans fest. Daraufhin werden vom zuständigen Bereich - oft in Zusammenarbeit mit einem freiberuflich tätigen Planungsbüro - Lösungsvorschläge und Vorentwürfe erarbeitet.

Frühzeitige Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange
Unter Beteiligung der zuständigen Bezirksverwaltungsstelle (Alt-Oberhausen, Osterfeld, Sterkrade) wird die vorgezogene oder frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffenlicher Belange durchgeführt.

Wann und wo die Planung ausgelegt und vorgestellt wird, muss mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt bekannt gemacht werden. Durch die frühzeitige Beteiligung sollen die Ziele und Zwecke der Planung sowie die möglichen Alternativen bekannt gemacht werden, so dass Änderungswünsche und Verbesserungen noch leicht in den Entwurf aufgenommen werden können. In der Regel wird zu einer Bürgerversammlung eingeladen, in der die Planung öffentlich mit Vertretern der Verwaltung und Politik diskutiert werden kann. Die der Träger öffenlicher Belange, z. B. das Staaltliche Umweltamt, die Leitungsträger, die Landschaftsschutzbehörde, und andere Fachämter, z. B. das Liegenschaftsamt, werden davon unabhängig beteiligt.

Offenlage
Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden erstellt die Verwaltung einen ersten förmlichen Planentwurf, der die Planungen weiter konkretisiert und genauere Festlegungen enthält.

Der Rat der Stadt beschließt mit dem Offenlegungsbeschluss den Entwurf mit Begründung (einschließlich Umweltbericht) und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für einen Monat öffentlich auszulegen. Ort und Dauer dieser öffentlichen Auslegung müssen wieder mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht werden.

Während der öffentlichen Auslegung können erneut positive und negative Stellungnahmen zur Planung vorgebracht werden. Zu einer Stellungnahme sind alle Bürgerinnen und Bürger berechtigt, auch diejenigen, die nicht unmittelbar von der Planung betroffen sind. Die eingegangenen Stellungnahmen werden von der Verwaltung ausgewertet und dem Rat der Stadt zur Entscheidung vorgelegt. Dieser muss dann die öffentlichen und privaten Belange (Interessen gegeneinander und untereinander gerecht abwägen und entscheidet über ihre Berücksichtigung oder Zurückweisung. Den Einsendern von Stellungnahmen muss das Ergebnis der Entscheidung mitgeteilt werden. Führt die Berücksichtigung der Stellungnahmen zu erheblichen Planänderungen, muss ein neuer Entwurf angefertigt werden und eine erneute Offenlegung durchgeführt werden.

Satzungsbeschluss
Sind die Stellungnahmen unerheblich für die Planung, wird das Verfahren fortgesetzt und der Bauleitplan  als Satzung beschlossen.

Ortsrecht
Mit der Bekanntmachung des Beschlusses der Satzung (Bebauungsplan) tritt der Plan in Kraft. Der Bebauungsplan ist dann eine rechtskräftige Satzung (Ortsrecht) und Grundlage für die Umsetzung einer städtebaulichen Maßnahme. Der Bebauungsplan kann danach zum einen jederzeit beim zuständigen Fachbereich zusammen mit der Begründung, der zusammenfassenden Erklärung und der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen von Öffentlichkeit und Behörden und zum anderen unter Bauleitplanung online eingesehen werden.


Einsicht in und Auskunft über rechtskräftige Bauleitpläne

Oberhausen hat derzeit über 600 Bebauungspläne, die entweder bereits rechtskräftig sind oder sich noch im Verfahren befinden. In der Servicestelle Bauleitpläne können die rechtskräftigen Bebauungspläne eingesehen und Informationen hierzu eingeholt werden.
Weiterhin besteht die Möglichkeit alle Bebauungspläne der Stadt Oberhausen unter Bauleitplanung online einzusehen.
Außerdem bietet der Bereich Stadtplanung eine Planungsberatung an. Hierbei können - insbesondere zu den Inhalten von Bebauungsplänen - rechtliche und städtebauliche Fragen geklärt werden.



 

Bauleitpläne, Bebauungspläne, Servicestelle Bauleitpläne https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/24638/show
Stadtplanung
Bahnhofstraße 66 46145 Oberhausen
Telefon 0208 825-2195
Fax 0208 825-5261
Planungsrecht und Verfahren
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