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Antrag auf naturschutzrechtliche Befreiung zur Umsiedlung und Beseitigung von Hornissen und Wildbienen
Antrag auf naturschutzrechtliche Befreiung gemäß § 67 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) von den
Verboten des § 44 Abs. 1 BNatSchG zur Umsiedlung oder Beseitigung eines Nests von besonders geschützten Arten
(Hornissen oder Wildbienen)
Ansprechpartner/innen
Onlinedienste
Gebühren
Die Erteilung einer Befreiung ist gebührenpflichtig. (Allg. Verw.-Gebührenordnung NRW, Tarifstelle
7.2.2.4).
Unterlagen
Fotos der örtlichen Situation (Standort des Nests, Umgebung)
Optional: Fotos des Nests oder von Tieren, sofern möglich (Hinweis: Bitte kommen Sie zu Ihrem
Schutz bei der genaueren Betrachtung der Tiere dem Nest nicht zu nahe
Antrag auf naturschutzrechtliche Befreiung gemäß § 67 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) von den
Verboten des § 44 Abs. 1 BNatSchG zur Umsiedlung oder Beseitigung eines Nests von besonders geschützten Arten
(Hornissen oder Wildbienen)
Antrag auf naturschutzrechtliche Befreiung gemäß § 67 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) von den
Verboten des § 44 Abs. 1 BNatSchG zur Umsiedlung oder Beseitigung eines Nests von besonders geschützten Arten
(Hornissen oder Wildbienen)
Fotos der örtlichen Situation (Standort des Nests, Umgebung)
Optional: Fotos des Nests oder von Tieren, sofern möglich (Hinweis: Bitte kommen Sie zu Ihrem
Schutz bei der genaueren Betrachtung der Tiere dem Nest nicht zu nahe
Die Aufgaben des Natur- und Landschaftsschutzes (Untere Landschaftsbehörde), des Gewässerschutzes (Untere Wasserbehörde) und der Abfall- und Altlastenüberwachung (Untere Abfallwirtschaftsbehörde) wurden im April 1986 zum Amt für Umweltschutz zusammengelegt. Seit Januar 2008 gehört auch die Untere Immissionsschutzbehörde zum Bereich Umwelt.
Die Themen Klimaschutz und Ressourcenschonung stehen heute im Fokus und werden auch die nächsten Jahre prägen. Ziel ist es, unsere Umwelt zu schützen und für die kommenden Generationen zu erhalten.
Aktuelle Projekte betreffen Maßnahmen zur Reduzierung der Luftbelastungen und des Lärms in unserer Stadt zum Beispiel durch die Errichtung einer Umweltzone und die Lärmminderungsplanung. Maßnahmen zum Klimaschutz bei der Verwaltung, aber auch in der Bevölkerung sollen dazu beitragen, die Auswirkungen eines bevorstehenden Klimawandels abzumildern.
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