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BAföG

HINWEIS ZUR BEARBEITUNG IHRER ANTRÄGE

Das Land Nordrhein-Westfalen nutzt künftig ein neues Fachverfahren für die Bearbeitung der Anträge nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Hiermit wird eine zeitgemäße und vereinfachte Bearbeitung Ihrer Anträge sichergestellt.

Für den Wechsel des Fachverfahrens ist es technisch unvermeidbar erforderlich, das bisherige System für eine gewisse Dauer abzuschalten, bevor das neue System in Betrieb genommen werden kann. Für die gesamte Dauer der Abschaltung wird das Amt für Ausbildungsförderung keinen Zugriff auf Ihre Unterlagen haben.

Die Abschaltung erfolgt im Jahr 2026 für einen Zeitraum von voraussichtlich zwei Kalenderwochen. Der genaue Zeitraum wird hier veröffentlicht.

Sie können auch während der Abschaltungsphase wie gewohnt Anträge (BAföG-Digital, per E-Mail, schriftlich) und sonstige Post einreichen. Der Eingang ist auch während der Abschaltung fristwahrend.

Durch den Wechsel der Fachverfahren wird es zunächst zu Verzögerungen in der Bearbeitung kommen.

Wir empfehlen Ihnen, Ihre Anträge und sonstigen Unterlagen möglichst frühzeitig und möglichst vollständig einzureichen.

Ihr Amt für Ausbildungsförderung ist während der Abschaltungsphase für Sie per E-Mail unter bafoeg@oberhausen.de erreichbar.

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Alle Aspekte der Förderung im Rahmen des Schüler BAföG können hier wahrgenommen werden. Für die Förderung eines Studiums an einer Universität oder staatlichen Hochschule ist das Amt für Ausbildungsförderung des jeweiligen Studierendenwerkes zuständig. Auskünfte zur Förderung, der Zuständigkeit und der Antragsstellung werden gerne vor ab telefonisch oder per Mail erteilt.

Einzureichende Unterlagen im Antragsverfahren sind:

  • Formblatt 01 Antrag auf Ausbildungsförderung oder 09 Folgeantrag auf Ausbildungsförderung
  • Formblatt 02 Bescheinigung nach 9 BAföG
    • auszustellen nach Ausbildungsbeginn; kann im Verfahren nachgereicht werden
  • Formblatt 03 Einkommenserklärung
    • Einkommenserklärungen sind grundsätzlich von den Elternteilen und Ehepartnern des Auszubildenden abzugeben. Jede Person gibt eine eigenständige Erklärung ab. Nur Ausnahmefälle sind von der Abgabe von Einkommenserklärungen befreit.
  • Formblatt 04 Kinder der auszubildenden Person
    • Wenn der Auszubildende Kinder im eigenen Haushalt hat.

 

Bitte lesen Sie die Erläuterungen zu den Formblättern sorgfältig durch.

Kontakt

Ausbildungsförderung,Unterhaltssicherung
Essener Str. 53,
46047 Oberhausen
E-Mail: bafoeg@oberhausen.de
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Onlinedienste

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  • - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich

  • - Kostenpflichtig

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Unterlagen

Persönliche Unterlagen (SOFERN ZUTREFFFEND):

  • Schulbescheinigung
  • Aufenthaltstitel
  • Wohnungsgeberbescheinigung / Mietvertrag
  • Bankverbindung / falls anderer Inhaber als Antragsteller, dann Kopie des Ausweises des Kontoinhabers
  • Bescheinigung der Kranken & Pflegeversicherung, falls nicht gesetzlich familienversichert
  • Leistungsbescheide bei Bezug von anderen Leistungen  (Stipendium oder Leistungen nach dem SGB II o. SGB III)
  • Beleg zur Riesterrente
  • Einkommensnachweise
  • Nachweise sonstige Renten 
  • Kopie Pfändungsbeschluss, Beschlagnahmeanordnung, Übergangsbeihilfe
  • Belege von Kreditinstituten, Bausparkassen, notarielle Verträge
  • Falls Kinder vorhanden, Sorgerechtserklärung
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Weiterführende Informationen