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Wohnraumförderung
Das Land NRW fördert durch sein Programm sowohl die Schaffung von Mietwohnungen als auch von selbstgenutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen. Des Weiteren wird der Erwerb von vorhandenem Wohnraum sowie die Anpassung vorhandenen Wohnraums zur behindertengerechten Ausstattung gefördert.
Förderung von
• Mietwohnungen
• Eigentumsmaßnahmen
• Modernisierungen bei Bestandsimmobilien
Notwendige Unterlagen:
Für eine erste Einschätzung bei der Eigentums- und Modernisierungsförderung genügen Gehaltsnachweise der letzten zwölf Monate sowie der aktuelle Steuerbescheid. Weitere Einzelheiten finden Sie auf den Internetseiten der NRW.BANK und des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Im Rahmen des Förderbausteins "selbstgenutztes Wohneigentum" bietet die NRW.BANK mit dem sog. Chancenprüfer die Möglichkeit, zu ermitteln, ob in Ihrem Fall die Grundvoraussetzungen vorliegen. Unabhängig von dem Ergebnis können Sie sich selbstverständlich bei der Bewilligungsbehörde Oberhausen beraten lassen.