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Wohnraumförderung 5-4-10
Beschreibung
Das Land NRW fördert durch seine Programm sowohl die Schaffung von Mietwohnungen als auch von selbstgenutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen. Des Weiteren wird der Erwerb von vorhandenem Wohnraum sowie die Anpassung vorhandenen Wohnraums zur behindertengerechten Ausstattung gefördert.
Förderung von
• Mietwohnungen
• Eigentumsmaßnahmen
• Modernisierungen bei Bestandsimmobilien
Notwendige Unterlagen
Für eine erste Einschätzung bei der Eigentums- und Modernisierungsförderung genügen Gehaltsnachweise der letzten zwölf Monate sowie der aktuelle Steuerbescheid. Weitere Einzelheiten finden Sie auf den Internetseiten der NRW.BANK und des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Im Rahmen des Förderbausteins "selbstgenutztes Wohneigentum" bietet die NRW.BANK mit dem sog. Chancenprüfer die Möglichkeit, zu ermitteln, ob in Ihrem Fall die Grundvoraussetzungen vorliegen. Unabhängig von dem Ergebnis können Sie sich selbstverständlich bei der Bewilligungsbehörde Oberhausen beraten lassen.
Adresse
Technisches Rathaus
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen
Fax: 0208 825-5061
Verkehrsanbindung
Das Technische Rathaus befindet sich in unmittelbarer Nähe zur Bundesautobahn 516 (Ausfahrt „OB-Sterkrade“).
Mit Bus und Bahn erreichen Sie das Gebäude beispielsweise über die Haltestellen „Hirsch-Center“ (Fußweg: 3 Minuten), „Neumarkt“ (Fußweg: 7 Minuten) oder „Sterkrade Bahnhof“ (Fußweg: 10 Minuten).
Servicezeiten
| Mo. | - | Uhr | und | - | Uhr | ||||
| Di. | - | Uhr | und | - | Uhr | ||||
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Ansprechpartner/innen
Dienstleistungen
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