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Wohnraumförderung 5-4-10

Beschreibung

Das Land NRW fördert durch seine Programm sowohl die Schaffung von Mietwohnungen als auch von selbstgenutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen. Des Weiteren wird der Erwerb von vorhandenem Wohnraum sowie die Anpassung vorhandenen Wohnraums zur behindertengerechten Ausstattung gefördert.
Förderung von
•    Mietwohnungen
•    Eigentumsmaßnahmen
•    Modernisierungen bei Bestandsimmobilien
Notwendige Unterlagen
Für eine erste Einschätzung bei der Eigentums- und Modernisierungsförderung genügen Gehaltsnachweise der letzten zwölf Monate sowie der aktuelle Steuerbescheid. Weitere Einzelheiten finden Sie auf den Internetseiten der NRW.BANK und des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Im Rahmen des Förderbausteins "selbstgenutztes Wohneigentum" bietet die NRW.BANK mit dem sog. Chancenprüfer die Möglichkeit, zu ermitteln, ob in Ihrem Fall die Grundvoraussetzungen vorliegen. Unabhängig von dem Ergebnis können Sie sich selbstverständlich bei der Bewilligungsbehörde Oberhausen beraten lassen.

Adresse

Technisches Rathaus
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen

Fax: 0208 825-5061

Verkehrsanbindung

Das Technische Rathaus befindet sich in unmittelbarer Nähe zur Bundesautobahn 516 (Ausfahrt „OB-Sterkrade“).

 

Mit Bus und Bahn erreichen Sie das Gebäude beispielsweise über die Haltestellen „Hirsch-Center“ (Fußweg: 3 Minuten), „Neumarkt“ (Fußweg: 7 Minuten) oder „Sterkrade Bahnhof“ (Fußweg: 10 Minuten).

Servicezeiten

Mo. - Uhr   und  - Uhr
Di. - Uhr   und  - Uhr
Mi. - Uhr   und  - Uhr
Do. - Uhr   und  - Uhr
Fr. - Uhr    

Ansprechpartner/innen

Herr Broß

Sachbearbeitung

Tel.: 0208 825-2791

Frau Hölscher

Sachbearbeitung

Tel.: 0208 825-2005

Herr Brinkmann

Zuständigkeit nach Namen: Cen - Ek

Sachbearbeitung

Tel.: 0208 825-2051

Herr Koch

Sachbearbeitung

Tel.: 0208 825-2684

Dienstleistungen

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