BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Rote Dauerkennzeichen
Das "Rote Kennzeichen" zur wiederkehrenden Verwendung wird aufgrund der Vorschriften des §28 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) auf Antrag als höchstpersönliche Vergünstigung zuverlässigen Kraftfahrzeughändlern, Herstellern oder Handwerkern für deren eigene Geschäftszwecke zugeteilt.
Weitere Informationen
Der Kraftfahrzeugschein ist vor Antritt der Fahrt vom I n h a b e r des "Roten Dauerkennzeichens" mit den Fahrzeugdaten ausfüllen und zu unterschreiben. Die Eintragung darf nicht mit Bleistift vorgenommen oder mit neuen Daten überschrieben werden. Mit dieser Unterschrift wird die Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeuges und die korrekte Anbringung der Schilder bestätigt.
Der Inhaber kann mit einem gesonderten Antrag einen Mitarbeiter für eine Unterschriftenvollmacht benennen. Dazu sind Ausweisdokument und Führungszeugnis der betreffenden Person nötig. Es fallen Verwaltungsgebühren in Höhe von 28,90 Euro an. Die Entscheidung über die Zustimmung ist von der Zulassungsstelle abhängig.
Die Verwendung des Kennzeichens durch den Inhaber ist ausschließlich auf die folgenden Fälle eingeschränkt:
Prüfungsfahrten: Fahrten anlässlich der Prüfung des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr (gemäß § 28 I StVZO; § 1 I 2, 1. Halbsatz der 49. StVZO Ausnahmeverordnung)
Probefahrten: Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeuges (gemäß § 28 I StVZO, § 1 I 2, 1. Halbsatz der 49. StVZO Ausnahmeverordnung)
Überführungsfahrten: Fahrten, die in der Hauptsache der Überführung des Fahrzeuges an einen anderen Ort dienen (gemäß § 28 I StVZO, § 1 I 2, 1. Halbsatz der 49. StVZO Ausnahmeverordnung)
Mit einem "Roten Dauerkennzeichen" können unterschiedliche Fahrzeuge bewegt werden.
Hier gelangen Sie zur Online-Terminvergabe.
Ansprechpartner/innen
Gebühren
155,90 EUR, zuzüglich 15,60 EUR pro Fahrzeugscheinheft
Die jährliche Kraftfahrzeugsteuer beträgt laut Mitteilung des Finanzamtes OB-Süd zur Zeit 191,73 EUR unabhängig von der Zahl der Fahrzeuge.
Unterlagen
- gültiges Ausweisdokument
- Formloser Antrag auf Zuteilung eines "Roten Kennzeichens" zur wiederkehrenden Verwendung mit Begründung
- Führungszeugnis (Beantragung über das Einwohnermeldeamt, Art "O")
- elektronische Versicherungsbestätigung für "Rote Dauerkennzeichen"
- Nachweis über ein zugelassenes "Alltagsfahrzeug"
- Auskunft aus dem Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes (wird von der Zulassungsstelle beantragt!)
- Gewerbeanmeldung
- Nachweis über die Anmietung von Räumlichkeiten (Mietvertrag)
- Auskunft in Steuersachen vom Finanzamt
Das "Rote Kennzeichen" zur wiederkehrenden Verwendung wird aufgrund der Vorschriften des §28 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) auf Antrag als höchstpersönliche Vergünstigung zuverlässigen Kraftfahrzeughändlern, Herstellern oder Handwerkern für deren eigene Geschäftszwecke zugeteilt.
Weitere Informationen
Der Kraftfahrzeugschein ist vor Antritt der Fahrt vom I n h a b e r des "Roten Dauerkennzeichens" mit den Fahrzeugdaten ausfüllen und zu unterschreiben. Die Eintragung darf nicht mit Bleistift vorgenommen oder mit neuen Daten überschrieben werden. Mit dieser Unterschrift wird die Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeuges und die korrekte Anbringung der Schilder bestätigt.
Der Inhaber kann mit einem gesonderten Antrag einen Mitarbeiter für eine Unterschriftenvollmacht benennen. Dazu sind Ausweisdokument und Führungszeugnis der betreffenden Person nötig. Es fallen Verwaltungsgebühren in Höhe von 28,90 Euro an. Die Entscheidung über die Zustimmung ist von der Zulassungsstelle abhängig.
Die Verwendung des Kennzeichens durch den Inhaber ist ausschließlich auf die folgenden Fälle eingeschränkt:
Prüfungsfahrten: Fahrten anlässlich der Prüfung des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr (gemäß § 28 I StVZO; § 1 I 2, 1. Halbsatz der 49. StVZO Ausnahmeverordnung)
Probefahrten: Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeuges (gemäß § 28 I StVZO, § 1 I 2, 1. Halbsatz der 49. StVZO Ausnahmeverordnung)
Überführungsfahrten: Fahrten, die in der Hauptsache der Überführung des Fahrzeuges an einen anderen Ort dienen (gemäß § 28 I StVZO, § 1 I 2, 1. Halbsatz der 49. StVZO Ausnahmeverordnung)
Mit einem "Roten Dauerkennzeichen" können unterschiedliche Fahrzeuge bewegt werden.
Hier gelangen Sie zur Online-Terminvergabe.
- gültiges Ausweisdokument
- Formloser Antrag auf Zuteilung eines "Roten Kennzeichens" zur wiederkehrenden Verwendung mit Begründung
- Führungszeugnis (Beantragung über das Einwohnermeldeamt, Art "O")
- elektronische Versicherungsbestätigung für "Rote Dauerkennzeichen"
- Nachweis über ein zugelassenes "Alltagsfahrzeug"
- Auskunft aus dem Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes (wird von der Zulassungsstelle beantragt!)
- Gewerbeanmeldung
- Nachweis über die Anmietung von Räumlichkeiten (Mietvertrag)
- Auskunft in Steuersachen vom Finanzamt
Hier gelangen Sie zur Online-Terminvergabe.
https://serviceportal.oberhausen.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/20969/show
Alles, was Sie beispielsweise bei der Anmeldung Ihres Fahrzeuges, der Außerbetriebsetzung oder der Reservierung eines Wunschkennzeichens wissen und beachten müssen, finden Sie auf diesen Seiten.
Wir möchten Ihnen gern helfen, dies möglichst schnell und reibungslos zu erledigen. Da die Zulassungsstelle starken Publikumsverkehr hat und gewisse Wartezeiten unvermeidbar sind, empfiehlt es sich, sich vorher zu vergewissern, dass alle benötigten Unterlagen vorhanden sind. Dadurch können Sie sich Zeit und unnötige Besuche ersparen.
Wenn Sie darüber hinaus Fragen haben oder ihr Problem durch diese Informationen nicht erfasst ist, können Sie die Zulassungsstelle natürlich vorab auch telefonisch erreichen.