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Rote Dauerkennzeichen

Das "Rote Kennzeichen" zur wiederkehrenden Verwendung wird aufgrund der Vorschriften des §28 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) auf Antrag als höchstpersönliche Vergünstigung zuverlässigen Kraftfahrzeughändlern, Herstellern oder Handwerkern für deren eigene Geschäftszwecke zugeteilt.


 
Weitere Informationen

Der Kraftfahrzeugschein ist vor Antritt der Fahrt vom I n h a b e r des "Roten Dauerkennzeichens" mit den Fahrzeugdaten ausfüllen und zu unterschreiben. Die Eintragung darf nicht mit Bleistift vorgenommen oder mit neuen Daten überschrieben werden. Mit dieser Unterschrift wird die Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeuges und die korrekte Anbringung der Schilder bestätigt.

Der Inhaber kann mit einem gesonderten Antrag einen Mitarbeiter für eine Unterschriftenvollmacht benennen. Dazu sind Ausweisdokument und Führungszeugnis der betreffenden Person nötig. Es fallen Verwaltungsgebühren in Höhe von 28,90 Euro an. Die Entscheidung über die Zustimmung ist von der Zulassungsstelle abhängig.


Die Verwendung des Kennzeichens durch den Inhaber ist ausschließlich auf die folgenden Fälle eingeschränkt:

Prüfungsfahrten: Fahrten anlässlich der Prüfung des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr (gemäß § 28 I StVZO; § 1 I 2, 1. Halbsatz der 49. StVZO Ausnahmeverordnung)

Probefahrten: Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeuges (gemäß § 28 I StVZO, § 1 I 2, 1. Halbsatz der 49. StVZO Ausnahmeverordnung)

Überführungsfahrten: Fahrten, die in der Hauptsache der Überführung des Fahrzeuges an einen anderen Ort dienen (gemäß § 28 I StVZO, § 1 I 2, 1. Halbsatz der 49. StVZO Ausnahmeverordnung)

Mit einem "Roten Dauerkennzeichen" können unterschiedliche Fahrzeuge bewegt werden.

Hier gelangen Sie zur Online-Terminvergabe

Kontakt

Kfz.-Zulassungsstelle
Am Förderturm 28,
46049 Oberhausen
E-Mail: zulassung@oberhausen.de

Ansprechpartner/innen

Gebühren

155,90 EUR, zuzüglich 15,60 EUR pro Fahrzeugscheinheft


Die jährliche Kraftfahrzeugsteuer beträgt laut Mitteilung des Finanzamtes OB-Süd zur Zeit 191,73 EUR unabhängig von der Zahl der Fahrzeuge.

Unterlagen

  • gültiges Ausweisdokument
  • Formloser Antrag auf Zuteilung eines "Roten Kennzeichens" zur wiederkehrenden Verwendung mit Begründung
  • Führungszeugnis (Beantragung über das Einwohnermeldeamt, Art "O")
  • elektronische Versicherungsbestätigung für "Rote Dauerkennzeichen"
  • Nachweis über ein zugelassenes "Alltagsfahrzeug"
  • Auskunft aus dem Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes (wird von der Zulassungsstelle beantragt!)
  • Gewerbeanmeldung
  • Nachweis über die Anmietung von Räumlichkeiten (Mietvertrag)
  • Auskunft in Steuersachen vom Finanzamt

Weiterführende Informationen

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Rote Dauerkennzeichen

Das "Rote Kennzeichen" zur wiederkehrenden Verwendung wird aufgrund der Vorschriften des §28 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) auf Antrag als höchstpersönliche Vergünstigung zuverlässigen Kraftfahrzeughändlern, Herstellern oder Handwerkern für deren eigene Geschäftszwecke zugeteilt.


 
Weitere Informationen

Der Kraftfahrzeugschein ist vor Antritt der Fahrt vom I n h a b e r des "Roten Dauerkennzeichens" mit den Fahrzeugdaten ausfüllen und zu unterschreiben. Die Eintragung darf nicht mit Bleistift vorgenommen oder mit neuen Daten überschrieben werden. Mit dieser Unterschrift wird die Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeuges und die korrekte Anbringung der Schilder bestätigt.

Der Inhaber kann mit einem gesonderten Antrag einen Mitarbeiter für eine Unterschriftenvollmacht benennen. Dazu sind Ausweisdokument und Führungszeugnis der betreffenden Person nötig. Es fallen Verwaltungsgebühren in Höhe von 28,90 Euro an. Die Entscheidung über die Zustimmung ist von der Zulassungsstelle abhängig.


Die Verwendung des Kennzeichens durch den Inhaber ist ausschließlich auf die folgenden Fälle eingeschränkt:

Prüfungsfahrten: Fahrten anlässlich der Prüfung des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr (gemäß § 28 I StVZO; § 1 I 2, 1. Halbsatz der 49. StVZO Ausnahmeverordnung)

Probefahrten: Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeuges (gemäß § 28 I StVZO, § 1 I 2, 1. Halbsatz der 49. StVZO Ausnahmeverordnung)

Überführungsfahrten: Fahrten, die in der Hauptsache der Überführung des Fahrzeuges an einen anderen Ort dienen (gemäß § 28 I StVZO, § 1 I 2, 1. Halbsatz der 49. StVZO Ausnahmeverordnung)

Mit einem "Roten Dauerkennzeichen" können unterschiedliche Fahrzeuge bewegt werden.

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  • gültiges Ausweisdokument
  • Formloser Antrag auf Zuteilung eines "Roten Kennzeichens" zur wiederkehrenden Verwendung mit Begründung
  • Führungszeugnis (Beantragung über das Einwohnermeldeamt, Art "O")
  • elektronische Versicherungsbestätigung für "Rote Dauerkennzeichen"
  • Nachweis über ein zugelassenes "Alltagsfahrzeug"
  • Auskunft aus dem Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes (wird von der Zulassungsstelle beantragt!)
  • Gewerbeanmeldung
  • Nachweis über die Anmietung von Räumlichkeiten (Mietvertrag)
  • Auskunft in Steuersachen vom Finanzamt

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155,90 EUR, zuzüglich 15,60 EUR pro Fahrzeugscheinheft


Die jährliche Kraftfahrzeugsteuer beträgt laut Mitteilung des Finanzamtes OB-Süd zur Zeit 191,73 EUR unabhängig von der Zahl der Fahrzeuge.

Händlerkennzeichen, Rote Nummern, Rote Kennzeichen https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/20969/show
Kfz.-Zulassungsstelle
Am Förderturm 28 46049 Oberhausen
Telefon 0208 825-9007
Fax 0208 825-9133

Herr

Kühnen

Arbeitsgruppenleitung

7

0208 825-9014