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Schmutzwassergebühren

Grundlage für die Erhebung der Schmutzwassergebühren ist die Entwässerungssatzung in der jeweils geltenden Fassung.

Als Schmutzwassermengen gelten die dem Grundstück aus öffentlichen und privaten Wasserversorgungsanlagen zugeführten oder sonst wie anfallenden oder aufgebrachten Wassermengen des letzten (vor dem Erhebungszeitraum liegenden) einjährigen Ablesezeitraums. Bei einem Grundstück, das erstmalig an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen wird, werden die Schmutzwassergebühren für diejenigen Erhebungszeiträume, in denen noch keine volle einjährige Verbrauchsmenge vorliegt, entsprechend der ersten vollen einjährigen Verbrauchsmenge festgesetzt. Bis zum Vorliegen dieser Verbrauchsmenge können Vorauszahlungen erhoben werden. Bei Wohngrundstücken entspricht die Vorauszahlung derjenigen Schmutzwassergebühr, die bei einer Verbrauchsmenge von 128 l je Person und Tag entsteht.

Schmutzwassergebühren

Grundlage für die Erhebung der Schmutzwassergebühren ist die Entwässerungssatzung in der jeweils geltenden Fassung.

Als Schmutzwassermengen gelten die dem Grundstück aus öffentlichen und privaten Wasserversorgungsanlagen zugeführten oder sonst wie anfallenden oder aufgebrachten Wassermengen des letzten (vor dem Erhebungszeitraum liegenden) einjährigen Ablesezeitraums. Bei einem Grundstück, das erstmalig an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen wird, werden die Schmutzwassergebühren für diejenigen Erhebungszeiträume, in denen noch keine volle einjährige Verbrauchsmenge vorliegt, entsprechend der ersten vollen einjährigen Verbrauchsmenge festgesetzt. Bis zum Vorliegen dieser Verbrauchsmenge können Vorauszahlungen erhoben werden. Bei Wohngrundstücken entspricht die Vorauszahlung derjenigen Schmutzwassergebühr, die bei einer Verbrauchsmenge von 128 l je Person und Tag entsteht.

Sprengwasser

Abwasser, Entwässerung, https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/21048/show
Grundbesitzabgaben, Körperschaftssteuer, Umsatzsteuer
Schwartzstraße 72 46045 Oberhausen
Fax 0208 825-5112

Frau

Nicole

Hegemann

Sachbearbeitung

161

0208 825-2321
grundbesitzabgaben@oberhausen.de

Frau

Kirsten

Lingenauber-Hempel

Sachbearbeitung

165

0208 825-2274
grundbesitzabgaben@oberhausen.de

Herr

Sven Sebastian

Holve

Sachbearbeitung

155

0208 825-2136
grundbesitzabgaben@oberhausen.de

Frau

Sabine

Ringert

Sachbearbeitung

163

0208 825-2653
grundbesitzabgaben@oberhausen.de

Herr

Michael

Jankowski

Arbeitsgruppenleitung

157

0208 825-2008
grundbesitzabgaben@oberhausen.de

Frau

Sarah

Kampmeier

Arbeitsgruppenleitung

169

0208 825-2676
grundbesitzabgaben@oberhausen.de

Frau

Silke

Rühseler

Sachbearbeitung

167

0208 825-2586
grundbesitzabgaben@oberhausen.de