BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Schmutzwassergebühren
Grundlage für die Erhebung der Schmutzwassergebühren ist die Entwässerungssatzung in der jeweils geltenden Fassung.
Als Schmutzwassermengen gelten die dem Grundstück aus öffentlichen und privaten Wasserversorgungsanlagen zugeführten oder sonst wie anfallenden oder aufgebrachten Wassermengen des letzten (vor dem Erhebungszeitraum liegenden) einjährigen Ablesezeitraums. Bei einem Grundstück, das erstmalig an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen wird, werden die Schmutzwassergebühren für diejenigen Erhebungszeiträume, in denen noch keine volle einjährige Verbrauchsmenge vorliegt, entsprechend der ersten vollen einjährigen Verbrauchsmenge festgesetzt. Bis zum Vorliegen dieser Verbrauchsmenge können Vorauszahlungen erhoben werden. Bei Wohngrundstücken entspricht die Vorauszahlung derjenigen Schmutzwassergebühr, die bei einer Verbrauchsmenge von 128 l je Person und Tag entsteht.
Kontakt
Grundbesitzabgaben, Körperschaftssteuer, UmsatzsteuerSchwartzstraße 72,
46045 Oberhausen
E-Mail: grundbesitzabgaben@oberhausen.de
Ansprechpartner/innen
Ihre Nachricht
Icon Legende
- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Downloads
Weiterführende Informationen
Grundlage für die Erhebung der Schmutzwassergebühren ist die Entwässerungssatzung in der jeweils geltenden Fassung.
Als Schmutzwassermengen gelten die dem Grundstück aus öffentlichen und privaten Wasserversorgungsanlagen zugeführten oder sonst wie anfallenden oder aufgebrachten Wassermengen des letzten (vor dem Erhebungszeitraum liegenden) einjährigen Ablesezeitraums. Bei einem Grundstück, das erstmalig an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen wird, werden die Schmutzwassergebühren für diejenigen Erhebungszeiträume, in denen noch keine volle einjährige Verbrauchsmenge vorliegt, entsprechend der ersten vollen einjährigen Verbrauchsmenge festgesetzt. Bis zum Vorliegen dieser Verbrauchsmenge können Vorauszahlungen erhoben werden. Bei Wohngrundstücken entspricht die Vorauszahlung derjenigen Schmutzwassergebühr, die bei einer Verbrauchsmenge von 128 l je Person und Tag entsteht.
Abwasser, Entwässerung, https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/21048/showFrau
Nicole
Hegemann
Sachbearbeitung
161
Frau
Kirsten
Lingenauber-Hempel
Sachbearbeitung
165
Herr
Sven Sebastian
Holve
Sachbearbeitung
155
Frau
Sabine
Ringert
Sachbearbeitung
163
Herr
Michael
Jankowski
Arbeitsgruppenleitung
157
Frau
Sarah
Kampmeier
Arbeitsgruppenleitung
169
Frau
Silke
Rühseler
Sachbearbeitung
167