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Wegweisende Beschilderung

Zur Orienterung im Straßennetz hat die Stadt Oberhausen Wegweiser aufgestellt. Diese zeigen den Weg in die Stadtteile, in die Nachbarstädte und zu den Autobahnen. Grundlage für die Aufstellung sind die Regelungen der Wegweiser ist die Straßenverkehr-Odnung (StVO) und die Richtlinie für die wegweisende Beschilderung außerhalb von Autobahnen (RWB).
 
Private Ziele wie zum Beispiel Firmen können ausnahmsweise auch in die Wegweisung aufgenommen werden. Vorrausstzung dafür sind:
  • Das Unternehmen wird von vielen Kunden/Lieferaten aufgesucht
  • Die Kunden/Lieferanten sind in großer Zahl nicht ortskundig
  • Der Wegweiser darf nicht farblich oder mit Logo gestaltet werden
  • Es besteht keine Wegweisung zu einem allgemeinen Ziel in der Nachbarschaft
  • Die wegweisende Beschilderung dient nicht der Webung
Eine Anfrage kann formlos per Mail gestellt werden. Bitte beschreiben Sie, in welchem Maße Ihr Unternehmen von ortsunkundigen Personen aufgesucht wird.