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Leistungen zur Sozialen Teilhabe (§113 SGB IX)

Leistungen zur Sozialen Teilhabe werden an Kinder und Jugendliche mit körperlichen, geistigen oder mehrfachen Behinderungen ab Einschulung bis zur Beendigung der Schulausbildung, längsten bis zum Erwerb der Sekundarstufe II erbracht, um eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zur ermöglichen oder zu erleichtern.

Hierzu gehört den Kindern und Jugendlichen zu einer möglichst selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensführung im eigenen Wohnraum sowie in ihrem Sozialraum zu befähigen oder sie hierbei zu unterstützen.

Als Leistungen zur sozialen Teilhabe können in Betracht kommen:

  • Leistungen für Wohnraum
  • Freizeitbegleitung durch Integrationshelfer z. B. Begleitung zu Sportvereinen
  • Heilpädagogische Leistungen
  • Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten
  • Leistungen zur Förderung der Verständigung
  • Gebärdensprachkurs
  • Kosten für Gebärdensprachdolmetscher
  • Mobilitätshilfen
  • Hilfsmittel

Leistungen zur Sozialen Teilhabe können auch als Persönliches Budget gem. § 28 SGB IX zur Verfügung gestellt werden. Dabei erhalten die Leistungsberechtigten ein monatliches Budget zur selbstständigen Verplanung der benötigten Leistungen zur Teilhabe. Ziel ist es, den Leistungsberechtigten ein möglichst selbstbestimmtes Leben in eigener Verantwortung zu ermöglichen. Die Leistung muss beantragt werden. Bei Wahl des Persönlichen Budget wird eine Zielvereinbarung mit dem Fallmanagement getroffen. Das Persönliche Budget muss mind. 6 Monate genutzt werden. Stellen Sie Ihre Fragen gerne bei Antragsstellung.

Gebühren

keine

Unterlagen

ärztliche Unterlagen (Diagnosen, IQ-Testungen etc.), Schwerbehindertenausweis, Bescheid Versorgungsamt, Gutachten des MDK über Pflegeumfang, Stellungnahme Schule, Therapieberichte, Sozialhilfegrundantrag, Unterlagen über Einkommen und Vermögen

Leistungen zur Sozialen Teilhabe (§113 SGB IX)

Leistungen zur Sozialen Teilhabe werden an Kinder und Jugendliche mit körperlichen, geistigen oder mehrfachen Behinderungen ab Einschulung bis zur Beendigung der Schulausbildung, längsten bis zum Erwerb der Sekundarstufe II erbracht, um eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zur ermöglichen oder zu erleichtern.

Hierzu gehört den Kindern und Jugendlichen zu einer möglichst selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensführung im eigenen Wohnraum sowie in ihrem Sozialraum zu befähigen oder sie hierbei zu unterstützen.

Als Leistungen zur sozialen Teilhabe können in Betracht kommen:

  • Leistungen für Wohnraum
  • Freizeitbegleitung durch Integrationshelfer z. B. Begleitung zu Sportvereinen
  • Heilpädagogische Leistungen
  • Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten
  • Leistungen zur Förderung der Verständigung
  • Gebärdensprachkurs
  • Kosten für Gebärdensprachdolmetscher
  • Mobilitätshilfen
  • Hilfsmittel

Leistungen zur Sozialen Teilhabe können auch als Persönliches Budget gem. § 28 SGB IX zur Verfügung gestellt werden. Dabei erhalten die Leistungsberechtigten ein monatliches Budget zur selbstständigen Verplanung der benötigten Leistungen zur Teilhabe. Ziel ist es, den Leistungsberechtigten ein möglichst selbstbestimmtes Leben in eigener Verantwortung zu ermöglichen. Die Leistung muss beantragt werden. Bei Wahl des Persönlichen Budget wird eine Zielvereinbarung mit dem Fallmanagement getroffen. Das Persönliche Budget muss mind. 6 Monate genutzt werden. Stellen Sie Ihre Fragen gerne bei Antragsstellung.

ärztliche Unterlagen (Diagnosen, IQ-Testungen etc.), Schwerbehindertenausweis, Bescheid Versorgungsamt, Gutachten des MDK über Pflegeumfang, Stellungnahme Schule, Therapieberichte, Sozialhilfegrundantrag, Unterlagen über Einkommen und Vermögen

keine

Sozialhilfe, Eingliederungshilfe, Amt für Soziales, Teilhabe https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/49271/show
Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit körperlichen, geistigen oder mehrfachen Behinderungen
Essener Str. 53 46047 Oberhausen

Frau

Bach

0208 825-4129
martina.bach@oberhausen.de

Herr

Genatowski

0208 825-4131
sebastian.genatowski@oberhausen.de

Frau

Katzorke

0208 825-4125
dagmar.katzorke@oberhausen.de

Herr

Pailliart

0208 825-2052
thomas.pailliart@oberhausen.de

Frau

Schulz

0208 825-4130
verena.schulz@oberhausen.de

Frau

Thomas

0208 825-4126
judith.thomas@oberhausen.de