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Leistungen zur Sozialen Teilhabe (§§76 - 84SGB IX)
Hierzu gehört den Kindern und Jugendlichen zu einer möglichst selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensführung im eigenen Wohnraum sowie in ihrem Sozialraum zu befähigen oder sie hierbei zu unterstützen.
Als Leistungen können in Betracht kommen:
- Leistungen für Wohnraum
- Assistenzleistungen
- Heilpädagogische Leistungen (Bestandsfälle bis 2022)
- Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten
- Leistungen zur Förderung der Verständigung
- Gebärdensprachkurs
- Kosten für Gebärdensprachdolmetscher
- Mobilitätshilfen
- Hilfsmittel
Kontakt
Zuständige Einrichtung:
Ansprechpartner/innen
Gebühren
keine
Unterlagen
ärztliche Unterlagen (Diagnosen, IQ-Testungen etc.), Schwerbehindertenausweis, Bescheid Versorgungsamt, Gutachten des MDK über Pflegeumfang, Stellungnahme Schule, Therapieberichte, Sozialhilfegrundantrag, Unterlagen über Einkommen und Vermögen
Hierzu gehört den Kindern und Jugendlichen zu einer möglichst selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensführung im eigenen Wohnraum sowie in ihrem Sozialraum zu befähigen oder sie hierbei zu unterstützen.
Als Leistungen können in Betracht kommen:
- Leistungen für Wohnraum
- Assistenzleistungen
- Heilpädagogische Leistungen (Bestandsfälle bis 2022)
- Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten
- Leistungen zur Förderung der Verständigung
- Gebärdensprachkurs
- Kosten für Gebärdensprachdolmetscher
- Mobilitätshilfen
- Hilfsmittel
Frau
Judith
Thomas
209
Herr
Jochen
Hießerich
203
Frau
Verena
Schulz
209
Frau
Ingrid
Neitzel
Arbeitsgruppenleitung
C103
Frau
Judith
Thomas
209
Herr
Jochen
Hießerich
203
Frau
Verena
Schulz
209
Frau
Ingrid
Neitzel
Arbeitsgruppenleitung
C103