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Antrag auf eine denkmalrechtliche Erlaubnis

Beantragung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis

Wer ein Denkmal verändern, erhalten oder beseitigen möchte, muss einen Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis stellen.

Nach einem gemeinsamen Ortstermin ist zur Beantragung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis ein formloses Schreiben (mit Anschrift des Baudenkmales und dem Namen des Eigentümers) mit einer Erläuterung der geplanten Arbeiten sowie gegebenenfalls Bestandsfotos, Plänen oder Skizzen ausreichend.

Denkmalrechtliche Erlaubnis nach § 9 DSchG NW

Änderungen an allen Denkmälern und in Denkmalbereichen bedürfen der schriftlichen Erlaubnis durch die Untere Denkmalbehörde, die in Zusammenarbeit mit dem Rheinischen Amt für Denkmalpflege erteilt wird. Somit ist gewährleistet, das Fachleute die Arbeiten an der Bausubstanz begleiten und unter Umständen korrigierend eingreifen können. Die Erlaubnispflicht gilt auch für bauliche Anlagen in der engeren Umgebung von Denkmälern (Schutz des Gesamterscheinungsbildes).
(Die denkmalrechtliche Erlaubnis ersetzt nicht die gegebenenfalls erforderlichen Genehmigungen nach BauO NW!)

 

Kontakt

Zuständige Einrichtung:

Gebühren

Der Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis ist gebührenfrei.

Unterlagen

Dem Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis ist eine Maßnahmenbeschreibung und eine Kostenschätzung beizulegen.

Antrag auf eine denkmalrechtliche Erlaubnis

Beantragung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis

Wer ein Denkmal verändern, erhalten oder beseitigen möchte, muss einen Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis stellen.

Nach einem gemeinsamen Ortstermin ist zur Beantragung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis ein formloses Schreiben (mit Anschrift des Baudenkmales und dem Namen des Eigentümers) mit einer Erläuterung der geplanten Arbeiten sowie gegebenenfalls Bestandsfotos, Plänen oder Skizzen ausreichend.

Denkmalrechtliche Erlaubnis nach § 9 DSchG NW

Änderungen an allen Denkmälern und in Denkmalbereichen bedürfen der schriftlichen Erlaubnis durch die Untere Denkmalbehörde, die in Zusammenarbeit mit dem Rheinischen Amt für Denkmalpflege erteilt wird. Somit ist gewährleistet, das Fachleute die Arbeiten an der Bausubstanz begleiten und unter Umständen korrigierend eingreifen können. Die Erlaubnispflicht gilt auch für bauliche Anlagen in der engeren Umgebung von Denkmälern (Schutz des Gesamterscheinungsbildes).
(Die denkmalrechtliche Erlaubnis ersetzt nicht die gegebenenfalls erforderlichen Genehmigungen nach BauO NW!)

 

Dem Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis ist eine Maßnahmenbeschreibung und eine Kostenschätzung beizulegen.

Denkmal
Denkmalförderung und Steuervergünstigungen
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Denkmalschutz und Denkmalpflege
Denkmalauskunft
Tag des offenen Denkmals

Der Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis ist gebührenfrei.

Denkmalschutz, Umbau, Sanierung, Instandsetzung, Veränderung, Abbruch, Denkmalförderung https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/25248/show
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Wiedenbrück

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0208 825-3136
ingo.wiedenbrueck@oberhausen.de

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Fax 0208 825-5261

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