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Antrag auf eine denkmalrechtliche Erlaubnis
Beantragung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis
Wer ein Denkmal verändern, erhalten oder beseitigen möchte, muss einen Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis stellen.
Nach einem gemeinsamen Ortstermin ist zur Beantragung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis ein formloses Schreiben (mit Anschrift des Baudenkmales und dem Namen des Eigentümers) mit einer Erläuterung der geplanten Arbeiten sowie gegebenenfalls Bestandsfotos, Plänen oder Skizzen ausreichend.
Denkmalrechtliche Erlaubnis nach § 9 DSchG NW
Änderungen an allen Denkmälern und in Denkmalbereichen bedürfen der schriftlichen Erlaubnis durch die Untere Denkmalbehörde, die in Zusammenarbeit mit dem Rheinischen Amt für Denkmalpflege erteilt wird. Somit ist gewährleistet, das Fachleute die Arbeiten an der Bausubstanz begleiten und unter Umständen korrigierend eingreifen können. Die Erlaubnispflicht gilt auch für bauliche Anlagen in der engeren Umgebung von Denkmälern (Schutz des Gesamterscheinungsbildes).
(Die denkmalrechtliche Erlaubnis ersetzt nicht die gegebenenfalls erforderlichen Genehmigungen nach BauO NW!)
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Gebühren
Der Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis ist gebührenfrei.
Unterlagen
Dem Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis ist eine Maßnahmenbeschreibung und eine Kostenschätzung beizulegen.
Beantragung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis
Wer ein Denkmal verändern, erhalten oder beseitigen möchte, muss einen Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis stellen.
Nach einem gemeinsamen Ortstermin ist zur Beantragung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis ein formloses Schreiben (mit Anschrift des Baudenkmales und dem Namen des Eigentümers) mit einer Erläuterung der geplanten Arbeiten sowie gegebenenfalls Bestandsfotos, Plänen oder Skizzen ausreichend.
Denkmalrechtliche Erlaubnis nach § 9 DSchG NW
Änderungen an allen Denkmälern und in Denkmalbereichen bedürfen der schriftlichen Erlaubnis durch die Untere Denkmalbehörde, die in Zusammenarbeit mit dem Rheinischen Amt für Denkmalpflege erteilt wird. Somit ist gewährleistet, das Fachleute die Arbeiten an der Bausubstanz begleiten und unter Umständen korrigierend eingreifen können. Die Erlaubnispflicht gilt auch für bauliche Anlagen in der engeren Umgebung von Denkmälern (Schutz des Gesamterscheinungsbildes).
(Die denkmalrechtliche Erlaubnis ersetzt nicht die gegebenenfalls erforderlichen Genehmigungen nach BauO NW!)
Dem Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis ist eine Maßnahmenbeschreibung und eine Kostenschätzung beizulegen.
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Denkmalschutz und Denkmalpflege
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Der Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis ist gebührenfrei.
Denkmalschutz, Umbau, Sanierung, Instandsetzung, Veränderung, Abbruch, Denkmalförderung https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/25248/showHerr
Wiedenbrück
A005
Herr
von Scheven
A002
Herr
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Herr
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