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Denkmalschutz und Denkmalpflege

Die Aufgaben der Unteren Denkmalbehörde umfassen den Schutz und die Pflege von Denkmälern unter Beachtung des Denkmalschutzgesetz NRW.

Denkmalschutz

Dazu gehört die Unterschutzstellung von Bau- und Bodendenkmalen, beweglichen Denkmalen, die Ausweisung von Denkmalbereichen sowie Führung der Denkmalliste. Die Unterschutzstellung kann sowohl auf Initiative der Behörde als auch auf Antrag von Interessenten z.B. Eigentümern erfolgen. Sie dient der Abwendung von Gefahren für das Gebäude.

Denkmalpflege

Aufgrund ihres kulturellen Wertes sind alle Veränderungen an eingetragenen Denkmälern oder ihrer direkten Umgebung genehmigungspflichtig. Bei sämtlichen bauaufsichtlichen und bauplanungsrechtlichen Fragen zu Bauwünschen steht die Untere Denkmalbehörde Ihnen zur Verfügung und leistet gerne kostenlos sach- und fachkundige Hilfe. Eigentümern wird eine intensive Beratung sowie weitere Hilfestellungen, z.B. in Gesprächen mit Handwerkern, angeboten. Es empfiehlt sich eine frühzeitige Kontaktaufnahme bei Veränderungswünschen, um gemeinsam Lösungen zu entwickeln, die sowohl für den Eigentümer als auch für die Denkmalpflege überzeugend sind.