BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Denkmalschutz und Denkmalpflege
Die Aufgaben der Unteren Denkmalbehörde umfassen den Schutz und die Pflege von Denkmälern unter Beachtung des Denkmalschutzgesetz NRW.
Denkmalschutz
Dazu gehört die Unterschutzstellung von Bau- und Bodendenkmalen, beweglichen Denkmalen, die Ausweisung von Denkmalbereichen sowie Führung der Denkmalliste. Die Unterschutzstellung kann sowohl auf Initiative der Behörde als auch auf Antrag von Interessenten z.B. Eigentümern erfolgen. Sie dient der Abwendung von Gefahren für das Gebäude.
Denkmalpflege
Aufgrund ihres kulturellen Wertes sind alle Veränderungen an eingetragenen Denkmälern oder ihrer direkten Umgebung genehmigungspflichtig. Bei sämtlichen bauaufsichtlichen und bauplanungsrechtlichen Fragen zu Bauwünschen steht die Untere Denkmalbehörde Ihnen zur Verfügung und leistet gerne kostenlos sach- und fachkundige Hilfe. Eigentümern wird eine intensive Beratung sowie weitere Hilfestellungen, z.B. in Gesprächen mit Handwerkern, angeboten. Es empfiehlt sich eine frühzeitige Kontaktaufnahme bei Veränderungswünschen, um gemeinsam Lösungen zu entwickeln, die sowohl für den Eigentümer als auch für die Denkmalpflege überzeugend sind.
Übergeordnete Behörden
Oberste Denkmalbehörde
Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Bezirksregierung Düsseldorf
Obere Denkmalbehörde sowie Untere Denkmalbehörde für Landes- unf Bundeseigentum
Amt für Denkmalpflege im Rheinland
Landschaftsverband Rheinland
Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland
Landschaftsverband Rheinland
Ansprechpartner/innen
Die Aufgaben der Unteren Denkmalbehörde umfassen den Schutz und die Pflege von Denkmälern unter Beachtung des Denkmalschutzgesetz NRW.
Denkmalschutz
Dazu gehört die Unterschutzstellung von Bau- und Bodendenkmalen, beweglichen Denkmalen, die Ausweisung von Denkmalbereichen sowie Führung der Denkmalliste. Die Unterschutzstellung kann sowohl auf Initiative der Behörde als auch auf Antrag von Interessenten z.B. Eigentümern erfolgen. Sie dient der Abwendung von Gefahren für das Gebäude.
Denkmalpflege
Aufgrund ihres kulturellen Wertes sind alle Veränderungen an eingetragenen Denkmälern oder ihrer direkten Umgebung genehmigungspflichtig. Bei sämtlichen bauaufsichtlichen und bauplanungsrechtlichen Fragen zu Bauwünschen steht die Untere Denkmalbehörde Ihnen zur Verfügung und leistet gerne kostenlos sach- und fachkundige Hilfe. Eigentümern wird eine intensive Beratung sowie weitere Hilfestellungen, z.B. in Gesprächen mit Handwerkern, angeboten. Es empfiehlt sich eine frühzeitige Kontaktaufnahme bei Veränderungswünschen, um gemeinsam Lösungen zu entwickeln, die sowohl für den Eigentümer als auch für die Denkmalpflege überzeugend sind.
Übergeordnete Behörden
Oberste Denkmalbehörde
Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Bezirksregierung Düsseldorf
Obere Denkmalbehörde sowie Untere Denkmalbehörde für Landes- unf Bundeseigentum
Amt für Denkmalpflege im Rheinland
Landschaftsverband Rheinland
Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland
Landschaftsverband Rheinland
Denkmal
Denkmalförderung und Steuervergünstigungen
Denkmalwertprüfung
Antrag auf eine denkmalrechtliche Erlaubnis
Denkmalauskunft
Tag des offenen Denkmals
Herr
Wiedenbrück
A005
Herr
von Scheven
A002
Herr
Wiedenbrück
A005
Herr
von Scheven
A002