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Denkmalwertprüfung

Die Untere Denkmalbehörde prüft den Denkmalwert anhand der Kriterien des Denkmalschutzgesetztes NRW von baulichen, technischen und mobilen Anlagen auf Antrag. Antragsteller können Eigentümer und Nutzungsberechtigte sein.
"Ist der Denkmalwert festgestellt, muss die Kommune das Objekt in die Denkmalliste eintragen, wenn sie keine Gründe vorbringen kann, die gegen eine Eintragung sprechen. Innerhalb des Eintragungsverfahrens bestehen jedoch auch Anhörungspflichten gegenüber dem Eigentümer."
(weitere Informationen finden Sie hierzu beim LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland)


Kontakt

Zuständige Einrichtung:

Gebühren

Die Denkmalwertprüfung ist gebührenfrei.

Unterlagen

Dem Antrag auf Denkmalwertprüfung sollte ein Lageplan, Fotos und eine kurze Baubeschreibung o.ä. beigefügt sein.