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Wohnungsbauförderung (5-4-10)

Das Land NRW fördert durch seine jährlichen Wohnraumförderprogramme sowohl die Schaffung von Mietwohnungen als auch von selbstgenutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen. Des weiteren wird der Erwerb von vorhandenem Wohnraum sowie die Anpassung vorhandenen Wohnraums zur behindertengerechten Ausstattung gefördert.

Förderung von

  • Mietwohnungen
  • Eigentumsmaßnahmen
  • Modernisierungen bei Bestandsimmobilien

Notwendige Unterlagen

Für eine erste Einschätzung bei der Eigentums- und Modernisierungsförderung genügen Gehaltsnachweise der letzten zwölf Monate sowie der aktuelle Steuerbescheid. Weitere Einzelheiten finden Sie auf den Internetseiten der NRW.Bank und des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Im Rahmen des Förderbausteins "selbstgenutztes Wohneigentum" bietet die NRW.BANK mit dem sog. Chancenprüfer die Möglichkeit zu ermitteln, ob in Ihrem Fall die Grundvoraussetzungen vorliegen. Unabhängig von dem Ergebnis können Sie sich selbstverständlich bei der Bewilligungsbehörde Oberhausen beraten lassen.

Adresse

Technisches Rathaus
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen

Fax: 0208 825-5061

Verkehrsanbindung

Sie erreichen das Technische Rathaus über die Haltestelle "Hirsch-Center" mit den Linien SB90, SB98, 263, 952, 954, 955, 956, 957, 960, 962, 966, 976, 979 sowie diverse Nachtexpresse.

Servicezeiten

Mo. - Uhr   und  - Uhr
Di. - Uhr   und  - Uhr
Mi. - Uhr   und  - Uhr
Do. - Uhr   und  - Uhr
Fr. - Uhr    

Ansprechpartner/innen

Frau Helga Stelzer

stellvertretende Bereichsleitung

Tel.: 0208 825-3368

Herr Sven-Simon Pflug

Sachbearbeitung

Tel.: 0208 825-2005

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