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Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit körperlichen, geistigen oder mehrfachen Behinderungen (3-2-20)
Die Eingliederungshilfe ist eine Sozialleistung nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch. Sie hat das Ziel,
- Leistungsberechtigen eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht
- die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern
- Leistungsberechtigte zu befähigen, ihre Lebensplanung und –Führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können.
Zu den Leistungen der örtlichen Eingliederungshilfe zählen insbesondere
Leistungen zur Teilhabe an Bildung
Leistungen zur Sozialen Teilhabe
Leistungen zur Mobilität
Kostenübernahme von Hilfsmitteln
Weitere Informationen:
Seit Juli 2009 gibt es das Internetportal einfach teilhaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Dort finden Sie umfassende Informationen rund um das Thema Behinderung.
Per E-Mail sind wir für Sie über Eingliederungshilfe@oberhausen.de zu erreichen.
Adresse
Sozialrathaus
Essener Str. 53
46047 Oberhausen
E-Mail: eingliederungshilfe@oberhausen.de
Servicezeiten
Mo. | - | Uhr | |||
Di. | - | Uhr | |||
Mi. | - | Uhr | |||
Do. | - | Uhr | |||
Fr. | - | Uhr |
Terminvereinbarung nach vorheriger telefonischer Absprache.
Ansprechpartner/innen
Gehörlosenhilfe
Blindegeld/Blindenhilfe
Hilfen für hochgradig Sehbehinderte
Eingliederungshilfe A-C, GHBG Leistungen
(nur vormittags)
Tel.: 0208 825-4125
Sachbearbeitung D - K
Hilfsmittel A - K
Mobilität / Beförderungsdienst A - K
Tel.: 0208 825-4131
Sachbearbeitung L - Z
Hilfsmittel L - Z
Mobilität / Beförderungsdienst L - Z
Tel.: 0208 825-4129
Dienstleistungen
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