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Denkmalauskunft

Die Untere Denkmalbehörde erteilt Auskunft zur Denkmaleigenschaft von baulichen Anlagen. Sie führt die Denkmalliste.

Kontakt

Zuständige Einrichtung:

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  • - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich

  • - Kostenpflichtig

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Gebühren

Die Erteilung von Denkmalauskünften ist gebührenfrei.

Unterlagen

Die Denkmalblätter der in der Denkmalliste der Stadt Oberhausen eingetragenen Denkmäler können als PDF auf Anfrage verschickt werden.