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Unterhaltsvorschusskasse

Unterhaltsvorschuss durch das Jugendamt nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG)

Unterhaltsvorschuss ist eine Leistung für Kinder von Alleinerziehenden. Er soll helfen, die finanzielle Lebensgrundlage Ihres Kindes zu sichern, wenn Unterhaltszahlungen ausfallen. In diesen Fällen kann das Kind einen Vorschuss gezahlt bekommen. Den Vorschuss muss später derjenige zurückzahlen, der zum Unterhalt verpflichtet ist.

Auch Halbwaisenkinder können einen Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen haben. Diese Leistung wird dann als sogenannte „Ausfallleistung“ gewährt.

Adresse

Fachbereich 3-1-10
Virchowstraße 83
E-Mail: unterhaltsvorschusskasse@oberhausen.de

Eine Übersicht der/s für Sie zuständigen Sachbearbeiters/in finden Sie hier:  Ich möchte Leistungen beantragen. Wer ist für mich zuständig?

 

Anspruchsvoraussetzungen

Wie erhalte ich die Leistung?

Welche Unterlagen werden benötigt?

Ich möchte Leistungen beantragen. Wer ist für mich zuständig?

Höhe der Unterhaltsvorschussleistungen

Mitwirkungspflichten

 

Informationen für den barunterhaltspflichtigen Elternteil