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Anmelde- und Aliasbescheinigungen nach dem Prostituiertenschutzgesetz

Wer eine Tätigkeit als Prostituierte oder Prostituierter ausüben will, hat dieses persönlich vor Aufnahme der Tätigkeit bei der Behörde, in dessen Zuständigkeitsbereich die Tätigkeit vorwiegend ausgeübt werden soll anzumelden.

Kontakt

Verbraucherschutz: Gewerbe, Lebensmittelüberwachung, Veterinär
Bahnhofstraße 66,
46145 Oberhausen

Ansprechpartner/innen

Gebühren

keine

Unterlagen

  • Personalausweis,
  • Reisepass,
  • Passersatz oder Ausweisersatz,
  • ausländische Staatsangehörige, die nicht freizügigkeitsberechtigt sind, haben bei der Anmeldung nachzuweisen, dass sie berechtigt sind, eine Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit auszuüben und eine Meldebescheinigung.
  • Lichtbild (Passbild),
  • Nachweis über eine gesundheitliche Beratung nach § 10 Prostituiertenschutzgesetz