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Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang für Niederschlagswasser
Eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang für Niederschlagswasser ist immer dann zu beantragen, wenn Niederschlagswasser von bebauten und/oder befestigten Flächen nicht in die öffentliche Kanalisation abgeleitet wird, sondern auf dem eigenen Grundstück versickert werden soll.
Ansprechpartner/innen
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Gebühren
20,00 - 55,00 EUR
Unterlagen
- Ausgefülltes Antragsformular und
- ein Lageplan, in dem die zu befreienden Flächen und die Flächen auf denen versickert werden soll, dargestellt sind.
Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang für Niederschlagswasser
Eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang für Niederschlagswasser ist immer dann zu beantragen, wenn Niederschlagswasser von bebauten und/oder befestigten Flächen nicht in die öffentliche Kanalisation abgeleitet wird, sondern auf dem eigenen Grundstück versickert werden soll.
- Ausgefülltes Antragsformular und
- ein Lageplan, in dem die zu befreienden Flächen und die Flächen auf denen versickert werden soll, dargestellt sind.
Untere Umweltschutzbehörde
001 Bahnhofstraße 66 46145 Oberhausen
Frau
Dominika
Fischer
Sachbearbeitung
B712
0208 825-3593
dominika.fischer@oberhausen.de
Frau
Stefanie
Römer
Sachbearbeitung
B714
0208 825-3622
stefanie.roemer@oberhausen.de
Untere Wasserbehörde
001 Bahnhofstraße 66 46145 Oberhausen
Frau
Dominika
Fischer
Sachbearbeitung
B712
0208 825-3593
dominika.fischer@oberhausen.de
Frau
Stefanie
Römer
Sachbearbeitung
B714
0208 825-3622
stefanie.roemer@oberhausen.de