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Barzahlung
Die Finanzbuchhaltung unterhält keine Barkasse.
In Ausnahmefällen kann der Vollstreckungsaußendienst Bargeld annehmen.
Den Vollstreckungsaußendienst finden sie im Zimmer 355, Rathaus Oberhausen, Schwartzstr. 72, 46045 Oberhausen.
Eine Bargeldannahme erfolgt nur in Fällen, die bereits der Vollstreckung unterliegen.
Neben dem zuständigen Vollstreckungsaußendienst können Sie, sofern Ihre zu zahlende Forderung bereits der Vollstreckung unterliegt,auch mittels Bargeld im Zimmer 411 und Zimmer 421 im Rathaus Oberhausen mit Bargeld bezahlen.
Einzahlungen für Ordnungswidrigkeiten ("Knöllchen") können Sie an den Kassen der Bürgerservicestellen in den Rathäusern Oberhausen, Osterfeld und Sterkrade tätigen.