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Online KFZ-Zulassung und Abmeldung (i-KFZ)
Sie können unter bestimmten Voraussetzungen ein Fahrzeug online zulassen oder außer Betrieb setzen.
Hier können Sie Ihre Online Zulassung/Abmeldung durchführen.
Sie haben jedoch die Möglichkeit, sich vor einer Abmeldung oder Zulassung weitere Informationen im Downloadbereich anzusehen.
Dort steht ein Benutzerhandbuch iKFZ Stufe 4 für natürliche Personen und auch für juristische Personen zur Verfügung.
Ansprechpartner/innen
Icon Legende
- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Voraussetzungen
Für alle Zulassungsvorgänge benötigen Sie :
- Personalausweis (nPA), eID-Karte oder Aufenthaltstitel mit aktivierter Online Ausweisfunktion
- ein Kartenlesegerät oder die "AusweisApp2" auf einem Smartphone, PC etc.
- IBAN und BIC einer deutschen Bankverbindung
Unterlagen
Für eine Neuzulassung, Umschreibung und Wiederzulassung benötigen Sie zusätzlich:
- Eine gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Gültige Hauptuntersuchung (HU) und
- Falls erforderlich,vorgeschrieben Sicherheitsüberprüfung (SP)
- Gegebenenfalls Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I, ab 1. Januar 2015 im Umlauf)
- Gegebenenfalls Teil II (ZB II, ab 1. Januar 2018 im Umlauf)
- Gegebenenfalls Kennzeichenschilder mit Stempelplaketten mit Sicherheitscodes (ab 1. Januar 2015 im Umlauf)
Für die Außerbetriebsetzung benötigen Sie zusätzlich:
- ZB I und Kennzeichenschilder mit Stempelplaketten mit Sicherheitscodes (ab 1. Januar 2015 im Umlauf)
Online KFZ-Zulassung und Abmeldung (i-KFZ)
Sie können unter bestimmten Voraussetzungen ein Fahrzeug online zulassen oder außer Betrieb setzen.
Sie können unter bestimmten Voraussetzungen ein Fahrzeug online zulassen oder außer Betrieb setzen.
Hier können Sie Ihre Online Zulassung/Abmeldung durchführen.
Sie haben jedoch die Möglichkeit, sich vor einer Abmeldung oder Zulassung weitere Informationen im Downloadbereich anzusehen.
Dort steht ein Benutzerhandbuch iKFZ Stufe 4 für natürliche Personen und auch für juristische Personen zur Verfügung.
Für eine Neuzulassung, Umschreibung und Wiederzulassung benötigen Sie zusätzlich:
- Eine gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Gültige Hauptuntersuchung (HU) und
- Falls erforderlich,vorgeschrieben Sicherheitsüberprüfung (SP)
- Gegebenenfalls Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I, ab 1. Januar 2015 im Umlauf)
- Gegebenenfalls Teil II (ZB II, ab 1. Januar 2018 im Umlauf)
- Gegebenenfalls Kennzeichenschilder mit Stempelplaketten mit Sicherheitscodes (ab 1. Januar 2015 im Umlauf)
Für die Außerbetriebsetzung benötigen Sie zusätzlich:
- ZB I und Kennzeichenschilder mit Stempelplaketten mit Sicherheitscodes (ab 1. Januar 2015 im Umlauf)
Kfz.-Zulassungsstelle
001 Am Förderturm 28 46049 Oberhausen
Telefon 0208 825-9007
Fax 0208 825-9133
Herr
Kuipers
Sachbearbeitung
Pl.6
0208 825-9027
n.kuipers@oberhausen.de
Herr
Borgards
Sachbearbeitung
Pl.02
0208 825-9029
b.borgards@oberhausen.de
Frau
Todten
Sachbearbeitung
Platz 9
0208 825-9011
m.todten@oberhausen.de
Herr
Kalenberg
Sachbearbeitung
Pl.08
0208 825-9011
m.kalenberg@oberhausen.de
Herr
Derksen
Arbeitsgruppenleitung
Platz 7
0208 825-9007
t.derksen@oberhausen.de