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Rechnungsprüfung (0-2)

Kreisfreie Städte, Große und Mittlere kreisangehörige Städte sind gemäß § 102 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) verpflichtet, eine örtliche Rechnungsprüfung einzurichten.

Die örtliche Rechnungsprüfung ist dem Rat unmittelbar verantwortlich und in ihrer sachlichen Tätigkeit ihm unmittelbar unterstellt.

Gemäß § 104 Abs. 1 der GO NRW ist sie von fachlichen Weisungen frei.

Adresse

Technisches Rathaus
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen

Tel.: 0208 825-3724
Fax: 0208 825-5022

Verkehrsanbindung

Sie erreichen das Technische Rathaus über die Haltestelle "Hirsch-Center" mit den Linien SB90, SB98, 263, 952, 954, 955, 956, 957, 960, 962, 966, 976, 979 sowie diverse Nachtexpresse.

Ansprechpartner/innen

Herr Frank Thönissen

Bereichsleitung

Tel.: 0208 825-3724

Herr Siegfried Icking

stellvertretende Bereichsleitung

Tel.: 0208 825-3764

Diese Einrichtung gehört zu