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Lastenzuschuss (5-4-30-200)
Der Lastenzuschuss wird zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens zu den Aufwendungen für den Wohnraum gewährt. Der Anspruch setzt einen Antrag voraus. Die Höhe des Lastenzuschusses richtet sich unter anderem nach der Familiengröße, dem Familieneinkommen und der zu berücksichtigenden Belastung.
Adresse
Technisches Rathaus
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen
E-Mail: wohngeldstelle@oberhausen.de
Verkehrsanbindung
Das Technische Rathaus befindet sich in unmittelbarer Nähe zur Bundesautobahn 516 (Ausfahrt „OB-Sterkrade“).
Mit Bus und Bahn erreichen Sie das Gebäude über die Haltestelle „Hirsch-Center“ (Fußweg 3 Minuten) mit den Linien 263, 952, 955, 956, 957, 960, 962, 966, 976, 979, E401, E409, E410, E412, E414, E427, E431, E433, SB90, SB94, SB98 und X42.
Die Entfernung zum Bahnhof Sterkrade beträgt etwa 750 Meter (Fußweg 10 Minuten).
Servicezeiten
persönliche Vorsprachen sind derzeit nur nach vorheriger Terminabsprache möglich!
Ansprechpartner/innen
Lastenzuschuss A - Z (nur Neuanträge!), Rechtsstelle, Widersprüche
Sachbearbeitung
Tel.: 0208 825-2909
Zuständigkeit nach Namen: Mietzuschuss: Hb - I Lastenzuschuss: A - E
Sachbearbeitung
Tel.: 0208 825-3364
Zuständigkeit nach Namen: Mietzuschuss: J - Kim Lastenzuschuss: F - Kra
Sachbearbeitung
Tel.: 0208 825-3363
Zuständigkeit nach Namen: Mietzuschuss: Kurf - Mas Lastenzuschuss: Krb - Ri
Sachbearbeitung
Tel.: 0208 825-3362
Zuständigkeit nach Namen: Mietzuschuss: Mat - Neu Lastenzuschuss: Rj - Z
Sachbearbeitung
Tel.: 0208 825-3386
Dienstleistungen
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